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SpOn zum Arbeitnehmerdatenschutz

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Ich bin normalerweise kein großer Fan von Spiegel Online, dem scharfsinnigen Kommentar von Sven Böll zum Arbeitnehmerdatenschutz sind allerdings wirklich viele Leser zu wünschen. Sehr lesenswert:

(…)

Statt Richtern regelt nun ein Gesetz den Datenschutz

Auf die Fragen nach der Relevanz und Praxistauglichkeit des gesamten Gesetzes gibt es zwei Antworten. Zuerst die positive: Bestenfalls stellt das schwarz-gelbe Vorhaben ein paar Dinge klar, die bislang nicht so eindeutig geregelt waren.

Negativ ausgedrückt: Eine naive Regierung betreibt juristische Augenwischerei.

Beispiel Videoüberwachung. Auch bisher ist es Arbeitgebern verboten, rein vorsorglich Beschäftigte zu überwachen. Man hat ja bislang auch wenig von Pissoir-Cams gehört. Firmen dürfen nur dann Videos aufnehmen, wenn sie einen konkreten Verdacht auf einen Straftatbestand haben. Ein Einzelhändler kann also eine Kasse filmen, wenn dort abends immer wieder Geld fehlt. Aber er kann nicht die Kassiererinnen überwachen, nur weil er glaubt, Frau Maier und Frau Müller würden bestimmt mal den einen oder anderen Euro mitnehmen.

Bislang haben Richter mit der Interpretation von Grundgesetz und Co. den Arbeitgebern solche Praktiken verboten. Nun macht es der Gesetzgeber. Es gibt also mehr Rechtssicherheit. Wo bislang im Gesetz zwei Sätze zum Arbeitnehmerdatenschutz standen, sind es nach den Plänen der Regierung künftig 15 Seiten.

Aber nichts Wesentliches, was bald mit vielen Worten verboten ist, war bisher mit wenigen erlaubt. Das Gesetz hat deshalb auch in anderen Punkten für den Arbeitgeber kaum Folgen. Entsprechend werden die Arbeitnehmer von der juristischen Präzisierung nicht viel spüren.

(…)

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